AKTUELLES
 
Korrektur unserer Stellungnahme zur Situation im Angertal

o Zur Behauptung, die österreichische Bundesforste AG habe zusammen mit der Forstbehörde der BH St. Johann im Pongau Amtshandlungen erfunden und diese in den „Waldverwüstungsakt“ eingearbeitet, wird festgehalten, dass die zuständige Behörde offensichtlich falsche Fotos, sowie bewiesener Maßen unrichtige Datumsangaben über Amtshandlungen in den Akt angegeben und in Folge eingearbeitet hat, diese Widersprüche konnten auch bisher nicht aufgeklärt werden, daher wird als unrichtig widerrufen, dass die ÖBF AG dabei mitgewirkt hat.

Kommentar zum Statement der Österreichischen Bundesforste

Die Österreichischen Bundesforste Aktiengesellschaft haben am 18.1. auf ihrer Hompage ein Statement zur Onlinepetition „Rotwild in Not“ veröffentlicht, zu dem wir gerne Stellung nehmen.

Zum Absatz Wildtiere im Winter:
Die Aussage der ÖBf AG dass Wildtiere gut an winterliche Witterungsbedingungen angepasst sind und den Winter gut überstehen können, sofern sie in ihrem Lebensraum UNGESTÖRT sind, ist zunächst richtig. Ebenso die Aussage, dass das Reh- und Rotwild im Winter vom Bergwald in tiefere Lagen mit geringerer Schneehöhe zieht.
Aber:
Fakt ist dass gerade das Rotwild im Alpenraum heute so gut wie keinen Zugang mehr zu seinen ursprünglichen Überwinterungsgebieten hat. Das waren einst die Auwälder entlang von Flüssen oder die Moorlandschaften im flacheren Land. Die haben wir Menschen nämlich entweder besiedelt oder durch Barrieren (Siedlungen, Straßen, Wasserkraftwerke..) für das Wild unerreichbar gemacht. Wir Menschen haben damit das Rotwild im Bergwald isoliert.
Dennoch betont die ÖBf AG immer wieder dass Wild „wild“ bleiben muss und auch im Winter ohne menschliche Hilfe überleben kann. Tatsache ist aber dass wir heute in einer weitgehend von uns Menschen gestalteten und stark beeinflussten Kulturlandschaft leben und eben längst nicht mehr in einer unberührten Naturlandschaft. Wild könnte durchaus „wild“ sein, wenn auch unsere Felder und Wälder „wild“ und unberührt wären. Genau das sind sie aber schon lange nicht mehr.
Da unser Wild natürlich nicht verhungern will, bleibt ihm bei hohen Schneelagen und gefrorener Schneedecke oftmals nichts anders übrig als an den aus dem Schnee ragenden Spitzen junger Bäume zu knabbern. In der Folge werden dann spätestens im Frühsommer Schäden durch angeblich weit überhöhte Wildbestände beanstandet und eine weitere Erhöhung des Abschusses oder sogar die ganzjährige Bejagung wird gefordert.
Und dies obwohl man längst wissen müsste dass immer noch höherer Jagddruck die Situation nur noch verschärft.

Zum Absatz Fütterungen im Winter:
Richtigerweise bestätigt die ÖBf AG dass der Lebensraum der Wildtiere heute durch Verkehr, Infrastruktur, Tourismus und Besiedelung stark eingeschränkt ist. Und richtigerweise bestätigt die ÖBf auch, dass es sinnvoll ist Wild durch Winterfütterung „sanft“ in weniger schadensanfällige Gebiete zu lenken.
Zu bezweifeln, teilweise sogar beweiskräftig zu verneinen, ist nach unseren Recherchen jedoch die Aussage der ÖBf AG dass diese hunderte von Fütterungen regelmäßig befüllt.
Nicht zuletzt durch den Druck der Öffentlichkeit mag dies zwar in den vergangenen, extrem schneereichen Wochen teilweise geschehen sein, doch da war es eigentlich längst schon zu spät. Denn Winterfütterung macht nur dann Sinn, wenn sie langfristig, regelmäßig und konsequent erfolgt. Denn nur dann kann sich das Wild darauf einstellen und sich den ganzen Winter über in unmittelbarer Nähe der Fütterung aufhalten. Eventuell auftretender Verbiss- oder Rindenschälungen werden dann in aller Regel auf einen sehr überschaubaren Bereich begrenzt.
Die ÖBf AG bestätigt in ihrem Statement dass sie es für erforderlich hält Fütterungen aufzulösen, wenn Schäden von der ÖBf AG als zu groß erachtet werden. Im Angertal bei Bad Gastein hat dies z.B. dazu geführt, dass im schneereichen Winter 2016 mit Januar (!) eine seit vielen Jahrzehnten betriebene Rehwildfütterung aufgelöst wurde. In der Folge sind unzählige Rehe, die seit Jahrzehnten in Generationen dort überwintert hatten, im nächsten Umfeld der aufgelösten Fütterung verhungert aufgefunden worden. Wir können uns nicht vorstellen, dass eine solche Vorgehensweise, die leider kein Einzelfall ist, mit dem Tierschutzrecht vereinbar ist. Man stelle sich nur einmal vor was einen Landwirt zu erwarten hätte, wenn dieser spontan sein Bewirtschaftungskonzept ändern und deshalb ganz bewusst seinen Viehbestand verhungern lassen würde.

Zum Thema Gasteiner Angertal:
Die ÖBf AG schreibt in ihrem Statement von weit über über die Tragfähigkeit des Lebensraumes hinaus gehenden Wildbeständen und von waldverwüstenden Wildschäden.
Ohne einen Namen zu nennen nimmt die ÖBf AG hier den Pächter des oberhalb des Angertales gelegenen Revieres „Gadauner Hochalm“ ins Visier. Dieser betreibt dort, hoch oben an der Waldgrenze, seit über 20 Jahren eine Rotwildfütterung und ist weit über die Grenzen Österreichs hinaus als „Rotwildflüsterer“ und Rotwildexperte bekannt.
Dessen Rotwildfütterung befindet sich nicht auf dem Grund der ÖBf AG, sondern im ca. 1080 ha großen Almrevier einer Agrargenossenschaft. Es erstreckt sich von ca. 1800 bis auf ca. 2700 Meter Seehöhe und hat einen Waldanteil von lediglich ca. 6 ha. Mit der gegenständlichen Fütterung versorgt der Pächter des Almrevieres über den gesamten Winter hinweg Rotwild aus einem Einzugsbereich von weit über 10 000 ha Fläche. Einer Fläche, auf der sich vor Beginn der Fütterungsauflösungen noch insgesamt 8 Fütterungen befunden hatten.
Der Vorwurf der ÖBf AG an den Pächter des Almrevieres lautet, er wäre aufgrund seines Fütterungskonzeptes verantwortlich für einen weit überhöhten Rotwildbestand. Das ganz natürliche Verhalten des Rotwildes, sich im Winter der besseren Überlebenschancen wegen zu großen Rudeln zusammen zu finden, wird hierbei völlig ausgeklammert.
Auf Druck der ÖBf AG hat die Behörde im Oktober 2017 deshalb eine Abschussverfügung erteilt, nach der ab sofort und unter Aufhebung der Schonzeit jedes Stück Rotwild zu erlegen sei. Gegen diesen Bescheid führt der Pächter des Almrevieres derzeit Klage.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang folgendes:
Die bewaldeten und die in Aufforstung befindlichen Flächen im Angertal mit einer Größe von ca. 1500 ha unterliegen ausschließlich der Bejagung durch die ÖBF AG. Also auch die Flächen, bei denen die ÖBf AG von waldverwüstenden Wildschäden spricht.
Anläßlich des laufenden Gerichtsverfahrens kann berichtet werden, dass vom Gutachter der Bezirkshauptmannschft ursprünglich eine Fläche von rund 40 ha als Waldverwüstungsfläche ausgewiesen wurde. Vom zweiten nun, gerichtlich bestellten Gutachter wurde nun lediglich, eine in unmittelbarer Nähe der Fütterung befindliche Fläche im Ausmaß von 11 ha als geschädigt genannt, auf der Fichtenverbiss feststellbar sei. Weitere Gutachter sprechen sogar von erheblich geringerer Fläche mit relevantem Fichtenverbiss. Jeder objektive Betrachter stellt sich anlässlich dieser Fakten die Frage wie es zu derartigen Flächenunterschieden kommen kann, wenn objektive Forstbehörden ermitteln.
Wohlgemerkt bei insgesamt ca. 1500 ha Wald- und Kahlschlagflächen, auf denen sich fast ausschließlich Fichtenanpflanzungen befinden! Nachweislich hat die ÖBF AG es in diesem Gebiet unterlassen, die von der Forstbehörde per Bescheid bereits im Jahr 2002 aufgetragenen Durchforstungen dort auszuführen. Damit hat die ÖBF sehr wesentlich einen instabilen Waldbestand verursacht.  
Sehr wesentlich ist auch, dass im laufenden Gerichtsverfahren vom Pächter des Almreviers bewiesen wurde, das die Forstbehörde der BH St. Johann im Pongau Amtshandlungen  frei erfunden hat und diese in den "Waldverwüstungsakt" eingearbeitet hat. Somit hat die BH den gesamten Akt zugunsten dem gewünschten Ergebnis der Bundesforste gefälscht.
Die ÖBF AG schreibt in ihrem aktuellen Statement dass die Jagd im Angertal zur Zeit ruht. Das ist absolut nicht nachvollziehbar, dies widerspricht auch der langjährigen Praxis der ÖBF: im Jahr 2018 wurde 12 Monate durchgejagt und im Jahr 2017 wurde 10 Monaten gejagt, aber jeder kann glauben was er will.
Fakt ist, dass die ÖBF AG aktuell einen Antrag bei der Behörde eingebracht hat, in welcher diese die Schonzeitaufhebung ganzjährig bis Juli 2020 beantragt hat. Damit wiederspricht sich die ÖBF AG selbst.
Was wären nun die Folgen wenn der Pächter des Almreviers der von der ÖBF AG beantragten, ganzjährigen und klassenlosen Abschussverfügung Folge leisten würde?
Eine noch intensivere Bejagung des Rotwildes während Sommer und Herbst auf den Almen würde das Wild mit Sicherheit in die tiefer gelegenen ÖBf AG Waldflächen drängen. Also genau dorthin wo es „Schäden“ am Wald verursachen könnte.
Eine Bejagung im Winter ist deshalb nur in unmittelbarer Nähe der Fütterung, bzw. direkt an der Fütterung möglich, denn der größte Teil Rotwildes kommt schließlich erst mit Winterbeginn aus weitem Umkreis zur Fütterung. Vor allem aus Revieren mit bereits aufgelösten Fütterungen.
Die Auswirkungen einer Bejagung in Fütterungsnähe wären auf jeden Fall fatal. Das Rotwild würde dann höchstens noch Nachts zur Fütterung kommen und sich tagsüber, vom Jagddruck gestresst, im Wald aufhalten. Gravierende Schälschäden an Bäumen, von denen derzeit keine Rede sein kann, wären damit unausweichlich. Vermutlich würden diese Schälschäden für die ÖBf AG dann erst recht willkommener Grund sein, Abschüsse unter allen Bedingungen zu fordern. Dies käme dann in der Tat einem Totalabschuss gleich.

Erlebnisbericht Rotwildfütterung Rettenwand/Angertal
Bilder „Auf der Suche nach Futter in einer Bachverbauung gefangen.“